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Der Rhein:
Der Rhein zählt mit seiner Artenvielfalt und seinem Fischreichtum, mittlerweile wieder zu den
ausgezeichneten Angelgewässern an dem ich selber sehr oft Angeln gehe. Bemühungen beim
Umweltschutz zeigen seit einigen Jahren erstaunliche Erfolge, so dass die jüngsten
Gewässeruntersuchungen dem Rhein eine gute Wasserqualität bescheinigen. Sehr gute
Zanderbestände aber auch Aal, Hecht, Wels und die meisten Friedfischarten sind zu beangeln.
Des weiteren werden auch die Barbe, Rapfen und vereinzelt sogar Flundern gefangen.
Artenschutzprogramme zeigen auch bei der Wiedereinbürgerung von Lachs und Meerforelle erste
Erfolge. Auch der bereits bei uns für ausgestorben gehaltene Maifisch, sowie Fluss- und
Meerneunauge sind wieder im Rhein ermittelt worden.
Der Fischereierlaubnisschein berechtigt zum Angeln mit:1 Flugangel mit 2 Haken oder 1 Spinnangel
oder 2 Handangeln mit je 1 Haken im Rheinstrom.
Ausgenommen sind alle
Nebengewässer.
Als Nebengewässer gelten alle
Gewässer, die hinter der Uferlinie des
Rheines bei Normalwasserstand
liegen, z. B. Häfen, Altarme,
Baggerseen, Flüsse usw.) Beim
Fischfang dürfen in NRW keine
Wasserfahrzeuge verwendet werden.
Die Verwendung lebender Köderfische
und des Setzkeschers ist in NRW
verboten. Es gelten die Vorschriften
des Landesfischereigesetzes und der
Landesfischereiordnung NRW,
insbesondere hinsichtlich der
Schonzeiten und der Mindestmaße.
Auf mehreren Angelseiten im Internet liest man immer wieder, dass man beim „Angeln an Rhein- Ruhr
und den Kanälen“ sich oftmals, mit den Wollhandkrabben herumärgern muss. Diese sind dafür
bekannt, dass sie Grundanglern das Leben sehr schwer machen können, indem sie einem ständig die
Köder vom Haken klauen.
Als Angeltipp empfehle ich, dem Köder etwas Auftrieb zu verleihen, damit er nicht direkt auf dem
Bodengrund liegt sondern 10 bis 20 cm. darüber schwebt und somit nur noch von den Fischen, aber
nicht mehr von den Krabben aufgenommen werden kann.
Siehe auch auf der Seite Angeltipps zum Auftriebskörper und Vorfach mal nach:
Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus gibt es für den Rhein eine besondere Fangbegrenzung!
Aal, Zander, Hecht, Karpfen, Bach- und Regenbogenforelle: höchstens 3 Stück pro Art und Tag!
Petri Heil ihr Kanalangler Udo
Der Rhein bei Duisburg-Baerl
Angeln im Ruhrpott