Copyright © 2016---2024 by Ruhrpottangeln.de Der Rhein: Der Rhein zählt mit seiner Artenvielfalt und seinem Fischreichtum, mittlerweile wieder zu den ausgezeichneten Angelgewässern an dem ich selber sehr oft Angeln gehe. Bemühungen beim Umweltschutz zeigen seit einigen Jahren erstaunliche Erfolge, so dass die jüngsten Gewässeruntersuchungen dem Rhein eine gute Wasserqualität bescheinigen. Sehr gute Zanderbestände aber auch Aal, Hecht, Wels und die meisten Friedfischarten sind zu beangeln. Des weiteren werden auch die Barbe, Rapfen und vereinzelt sogar Flundern gefangen. Artenschutzprogramme zeigen auch bei der Wiedereinbürgerung von Lachs und Meerforelle erste Erfolge. Auch der bereits bei uns für ausgestorben gehaltene Maifisch, sowie Fluss- und Meerneunauge sind wieder im Rhein ermittelt worden. Der Fischereierlaubnisschein berechtigt zum Angeln mit:1 Flugangel mit 2 Haken oder 1 Spinnangel oder 2 Handangeln mit je 1 Haken im Rheinstrom. Ausgenommen sind alle Nebengewässer. Als Nebengewässer gelten alle Gewässer, die hinter der Uferlinie des Rheines bei Normalwasserstand liegen,  z. B. Häfen, Altarme, Baggerseen, Flüsse usw.) Beim Fischfang dürfen in NRW keine Wasserfahrzeuge verwendet werden. Die Verwendung lebender Köderfische und des Setzkeschers ist in NRW verboten. Es gelten die Vorschriften des Landesfischereigesetzes und der Landesfischereiordnung NRW, insbesondere hinsichtlich der Schonzeiten und der Mindestmaße. Auf mehreren Angelseiten im Internet liest man immer wieder, dass man beim „Angeln an Rhein- Ruhr und den Kanälen“ sich oftmals, mit den Wollhandkrabben herumärgern muss. Diese sind dafür bekannt, dass sie Grundanglern das Leben sehr schwer machen können, indem sie einem ständig die Köder vom Haken klauen. Als Angeltipp empfehle ich, dem Köder etwas Auftrieb zu verleihen, damit er nicht direkt auf dem Bodengrund liegt sondern 10 bis 20 cm. darüber schwebt und somit nur noch von den Fischen, aber nicht mehr von den Krabben aufgenommen werden kann. Siehe auch auf der Seite Angeltipps zum Auftriebskörper und Vorfach mal nach: Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus gibt es für den Rhein eine besondere Fangbegrenzung! Aal, Zander, Hecht, Karpfen, Bach- und Regenbogenforelle: höchstens 3 Stück pro Art und Tag! Petri Heil ihr Kanalangler Udo Der Rhein bei Duisburg-Baerl                     Angeln im Ruhrpott